Honorar
Gebührenübersicht des ö.b.u.v. Sachverständigen Peter Gellner
Markt-/Verkehrswert:
Das Grundhonorar für die Erstellung von Markt-/Verkehrswertgutachten wird in Anlehnung an die “BVS-Honorarrichtlinien für Immobilienbewertungen“ berechnet. Es richtet sich nach der Höhe des zu ermittelnden Markt-/Verkehrswertes und gliedert sich grob gemäß nachfolgender Tabelle.
Markt-/Verkehrswert |
Grundhonorar |
|---|---|
bis 100.000 € |
rd. 750,00 € |
bis 250.000 € |
rd. 1.300,00 € |
bis 500.000 € |
rd. 1.800,00 € |
bis 750.000 € |
rd. 2.100,00 € |
bis 1.000.000 € |
rd. 2.400,00 € |
bis 1.500.000 € |
rd. 2.900,00 € |
Markt-/Verkehrswert |
Grundhonorar |
|---|---|
bis 2.000.000 € |
rd. 3.400,00 € |
bis 5.000.000 € |
rd. 5.900,00 € |
bis 10.000.000 € |
rd. 9.500,00 € |
bis 15.000.000 € |
rd. 12.600,00 € |
bis 20.000.000 € |
rd. 15.200,00 € |
bis 25.000.000 € |
rd. 20.000,00 € |
Einheitswert-Erklärungen:
Das Honorar für Tätigkeiten im Rahmen von Einheitswert-Erklärungen richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und wird individuell vereinbart.
Aufmaße:
a) bei Wohnungen
1. Wohnung | 500,00 € |
2. - 4. Wohnung | je 450,00 € |
5. - 10. Wohnung | je 400,00 € |
ab der 11. Wohnung | je 350,00 € |
Die Aufmaßpreise beziehen sich auf Wohnungen bis 100 m² in Normalgeschossen. Bei Dachgeschosswohnungen und Wohnungen über 100 m² erfolgt ein Zuschlag von 10 %.
b) bei Einfamilienhäusern:
bis 150 m² | 750,00 € |
bis 200 m² | 1.000,00 € |
über 200 m² | 1.500,00 € |
c) bei Gewerbeeinheiten:
Das Honorar wird objektspezifisch nach Aufwand vereinbart.
Nebenkosten:
behördliche Auslagen gemäß Gebührenbescheide
Ausfertigungskosten: 65 € je Gutachten-Exemplar
Fahrtkosten: 0,65 €/km
Fahrzeiten: 90 €/Std. (hiervon 30 min. An- und Abfahrtzeit kostenfrei)
Erforderliche Vervielfältigungen durch Reproanstalt gemäß Rechnungsnachweis
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Spesen und Auslagen.

