Honorar

Gebührenübersicht des ö.b.u.v. Sachverständigen Peter Gellner

Markt-/Verkehrswert:

Das Grundhonorar für die Erstellung von Markt-/Verkehrswertgutachten wird in Anlehnung an die “BVS-Honorarrichtlinien für Immobilienbewertungen“ berechnet. Es richtet sich nach der Höhe des zu ermittelnden Markt-/Verkehrswertes und gliedert sich grob gemäß nachfolgender Tabelle.

Markt-/Verkehrswert

Grundhonorar

bis    100.000 €

rd.    750,00 €

bis    250.000 €

rd. 1.300,00 €

bis    500.000 €

rd. 1.800,00 €

bis    750.000 €

rd. 2.100,00 €

bis 1.000.000 €

rd. 2.400,00 €

bis 1.500.000 €

rd. 2.900,00 €

Markt-/Verkehrswert

Grundhonorar

bis   2.000.000 €

rd.   3.400,00 €

bis   5.000.000 €

rd.   5.900,00 €

bis 10.000.000 €

rd.   9.500,00 €

bis 15.000.000 €

rd. 12.600,00 €

bis 20.000.000 €

rd. 15.200,00 €

bis 25.000.000 €

rd. 20.000,00 €

Einheitswert-Erklärungen:

Das Honorar für Tätigkeiten im Rahmen von Einheitswert-Erklärungen richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand und wird individuell vereinbart.

Aufmaße:

a) bei Wohnungen

1. Wohnung

500,00 €

2. - 4. Wohnung 

je 450,00 €

5. - 10. Wohnung

je 400,00 €

ab der 11. Wohnung

je 350,00 €

Die Aufmaßpreise beziehen sich auf Wohnungen bis 100 m² in Normalgeschossen. Bei Dachgeschosswohnungen und Wohnungen über 100 m² erfolgt ein Zuschlag von 10 %.

b) bei Einfamilienhäusern:    

bis 150 m²

750,00 €

bis 200 m²

1.000,00 €

über 200 m²

1.500,00 €

c) bei Gewerbeeinheiten:    

Das Honorar wird objektspezifisch nach Aufwand vereinbart.

Nebenkosten:

behördliche Auslagen gemäß Gebührenbescheide
Ausfertigungskosten: 65 € je Gutachten-Exemplar
Fahrtkosten: 0,65 €/km
Fahrzeiten: 90 €/Std. (hiervon 30 min. An- und Abfahrtzeit kostenfrei)
Erforderliche Vervielfältigungen durch Reproanstalt gemäß Rechnungsnachweis

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Spesen und Auslagen.

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