Verkehrs- und Marktwert-Ermittlungen für:
- unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mietwohnhäuser
- Geschäfts- und Wohnhäuser
- Büro-Immobilien
- Einzelhandels-Immobilien
- Gewerbe- und Industrieobjekte
- Hotel-Immobilien
- Einkaufszentren
- Alten- und Pflegeheime
- Lager- und Logistik-Immobilien
Steuerliche Grundstücksbewertung und Einheitswert:
- Erstellung von Einheitswert-Erklärungen im Sachwertverfahren
- Prüfung vorheriger Einheitswert-Bescheide (ggfs. Antrag auf Wertberichtigung = Wertfortschreibung)
- Prüfung des Umfangs einer wirtschaftlichen Einheit (Gliederung oder zusammengefasste Bewertung)
- Prüfung von Wertansätzen (Bodenwerte, Gebäudewerte, Außenanlagen)
- Prüfung der Grundstücksart und der Wertzahl
- Prüfung auf Vollständigkeit der möglichen Bewertungsabschläge
- Berechnung und Prüfung des umbauten Raumes nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes
- Ermittlung der Betriebsvorrichtungen und Abspaltung dieser vom Gebäudewert
- Berechnung des umbauten Raumes
- Erstellung von Ausstattungsbögen/Baubeschreibungen
- Erstellung eines nummerierten Lageplans
- Ermittlung der Betriebsvorrichtungen und deren Abspaltung
- Ermittlung der Außenanlagen
- Ortsbesichtigung aller baulichen Anlagen
- Verhandlungen mit den Bewertungsstellen
Zur sachgerechten “Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes“ gehören:
Aufmaßarbeiten als Grundlage für:
- Berechnung von Wohn- und Nutzflächen
- Anfertigung von Bauzeichnungen